AGB
Verkaufprozess
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geltungsbereich
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Maklerverträge zwischen dem Makler (HomeEase GmbH, Grellstraße 11c, 10409 Berlin) und dem Käufer eines Objekts/Grundstücks.
Vertragsschluss
Für das Zustandekommen eines Maklervertrages ist die Schriftform nicht nötig. Der Maklervertrag ist bereits dadurch wirksam zustande gekommen, dass der Makler ein Objekt/Grundstück anbietet (z.B. im Internet, Zeitung, Aushang), dabei als Makler in Erscheinung tritt, seinen Provisionsanspruch beziffert und ein Interessent sich an ihn wendet, um Leistungen abzurufen (z.B. Exposé). In diesem Falle kommt der Maklervertrag auch mündlich und konkludent zustande
Weitergabeverbot
Sämtliche Informationen einschließlich der Objektnachweise des Maklers sind streng vertraulich und ausschließlich für den Kunden bestimmt. Diesem ist es ausdrücklich untersagt, die Objektnachweise und Objektinformationen ohne ausdrückliche Zustimmung des Maklers, die zuvor schriftlich erteilt werden muss, an Dritte weiterzugeben. Verstößt der Kunde gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder andere Personen, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, so ist der Kunde verpflichtet, dem Makler die mit ihm vereinbarte Provision zuzüglich Mehrwertsteuer zu entrichten.
Doppeltätigkeit
Der Makler darf sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer tätig werden.
Provision
Unsere Provision beträgt (soweit nicht individuell anders vereinbart) 7,14 % inkl. MwSt. für den Nachweis/die Vermittlung von Kaufobjekten und zwei Monatskaltmieten zzgl. MwSt. für den Nachweis/die Vermittlung von Mietobjekten. Die Provision ist verdient und fällig bei notariellem Kaufabschluss oder Vertragsabschluss. Der Provisionsanspruch entsteht auch dann, wenn die Bedingungen des abgeschlossenen Vertrages von den Bedingungen unseres Angebotes abweichen (z. B. Miete oder Erbbaurecht statt Kauf oder umgekehrt, Erwerb im Wege der Zwangsversteigerung etc.).
Verteilung
Ist der Käufer einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses Verbraucher, verteilt sich der Provision die Provision in gleicher Höhe auf den Käufer und auf den Verkäufer. Wird einer Partei die Provision erlassen, so gilt dies auch zugunsten der anderen Partei.
Vorkenntnis
Der Kunde erkennt das Angebot des Maklers als ursächlich für den Abschluss des Hauptvertrages an. Ist das angebotene Objekt/Grundstück bereits bekannt, so ist der Kunde verpflichtet, unverzüglich, spätestens innerhalb von drei Werktagen, unter Angabe der Quelle zu widersprechen. Hierzu genügt eine E-Mail an contact@homeease.de Ohne Widerspruch kann sich der Kunde nicht auf eine Vorkenntnis berufen, sodass bei einem Zustandekommen des Hauptvertrags die jeweilige Maklerprovision zzgl. der geltenden Mehrwertsteuer zu entrichten ist.
Haftung
Bei den vom Makler eingestellten Objekt-/Grundstücksinformationen und Daten, handelt es sich um wiedergegebene Informationen eines Dritten. Eine Haftung auf Richtigkeit und Vollständigkeit kann der Makler nicht übernehmen.
Gerichtsstand
Sind Makler und Kunde Kaufleute, so ist der Erfüllungsort für alle aus dem Rechtsverhältnis herrührenden Verpflichtungen und Ansprüche und der Gerichtsstand Berlin.
Salvatorische Klausel
Sollten einzelne oder mehrere vorgenannte Bedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen hiervon nicht berührt. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam, ein anderer Teil aber wirksam ist. Die jeweils unwirksame Bedingung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im Übrigen der vertraglichen Vereinbarung nicht widerspricht.
Kaufprozess
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines, Geltungsbereich, Vertragsgegenstand
1.1 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen bzw. Aufträge über Beratungs- und Vermittlungsleistungen, die zwischen der HomeEase GmbH (nachfolgend „HomeEase“) und ihren Kunden (nachfolgend „Kunde“) geschlossen werden.
1.2 Sofern nicht anders vereinbart, gelten die AGB in der zum Zeitpunkt der Beauftragung gültigen bzw. jedenfalls in der dem Kunden zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige zukünftige Geschäfte, ohne dass in jedem Einzelfall auf sie verwiesen wird.
1.3 Die AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der HomeEase ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn der HomeEase in Kenntnis der AGB des Kunden den Auftrag an ihn vorbehaltlos ausführt.
1.4 Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Beweis des Inhalts einer Individualvereinbarung ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag oder unsere schriftliche Bestätigung Voraussetzung.
1.5 Erklärungen, die nach Vertragsschluss vom Kunden gegenüber dem HomeEase abzugeben sind (z.B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Rücktrittserklärung), bedürfen der Wirksamkeit der Textform.
2. Allgemeine Bestimmungen
2.1 Der HomeEase und Kunde arbeiten vertrauensvoll zusammen. Sie unterrichten sich bei Abweichungen von der vereinbarten Vorgehensweise oder Zweifeln an der Richtigkeit der Vorgehensweise unverzüglich gegenseitig.
2.2 Erkennt der Kunde, dass von ihm gemachte Angaben und Anforderungen fehlerhaft, nicht vollständig, nicht eindeutig oder nicht realisierbar sind, hat er dies sowie die ihm erkennbaren Folgen unverzüglich der HomeEasemitzuteilen.
2.3 Die Parteien unterrichten sich in regelmäßigen Abständen über den Stand der Auftragsdurchführung, um gegebenenfalls rechtzeitig lenkend eingreifen zu können.
3. Zustandekommen von Verträgen, Vertragsbestandteile und Änderungen des Vertrags
3.1 Angebote von dem HomeEase sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
3.2 Der Kunde kann an der HomeEaseper E-Mail, Post oder mündlich eine Angebotsanfrage (nachfolgend „Angebotsanfrage“) stellen. Die Angebotsanfrage des Kunden ist kein Angebot. Der HomeEase unterbreitet dem Kunden sodann per E-Mail, Post oder mündlich ein Angebot (nachfolgend „Angebot“). Der Kunde kann das Angebot per E-Mail, Post oder mündlich innerhalb von vier Wochen nach Zugang annehmen.
3.3 Grundlage der Zusammenarbeit und Vertragsbestandteil ist im Falle der Erbringung allgemeiner Beratungs- und Vermittlungsleistungen auf Zeit oder auf unbestimmte Zeit das Kundenbriefing sowie das darauf folgende jeweilige von der HomeEaseerstellte und vom Kunden akzeptierte Angebot bzw. die von der HomeEaseerstellte Auftragsbestätigung.
3.4 Jede Änderung und/oder Ergänzung des Vertrages und/oder seiner Bestandteile und/oder des Leistungsumfangs bedarf der Textform. Dadurch entstehende Mehrkosten hat der Kunde zu tragen.
3.5 Ereignisse höherer Gewalt berechtigt der HomeEase, das vom Kunden beauftragte Projekt um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Ein Schadensersatzanspruch vom Kunden gegenüber der HomeEaseresultiert daraus nicht. Dies gilt auch dann, wenn dadurch für den Kunden wichtige Termine und/oder Ereignisse nicht eingehalten werden können und/oder nicht eintreten.
3.6 Im Falle einer analytischen und konzeptionellen Beratungs- und Recherchedienstleitung gilt die Leistung von der HomeEase als erbracht, wenn er die erforderlichen Analysen und die sich daraus ergebenden Schlussfolgerungen, Konzepte oder Empfehlungen erstellt und gegenüber dem Kunden erläutert hat. Unerheblich ist, ob oder wann die Schlussfolgerungen bzw. Empfehlungen umgesetzt werden.
4. Mitwirkungspflichten des Kunden
4.1 Der Kunde verpflichtet sich, den HomeEase bei der Erfüllung seiner vertraglich geschuldeten Leistungen nach besten Kräften zu unterstützen und in seiner Betriebssphäre alle zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung notwendigen Voraussetzungen zu schaffen. Dazu gehört insbesondere die rechtzeitige Bereitstellung aller benötigter Informationen und Dokumente, soweit die Mitwirkungsleistungen des Kunden dies erfordern. Der Kunde informiert den HomeEase unverzüglich über alle Umstände, die im Verlauf der Projektausführung auftreten und die Bearbeitung beeinflussen können.
4.2 Auf Verlangen von dem HomeEase hat der Kunde die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm vorgelegten Unterlagen sowie seiner Auskünfte und mündlichen Erklärungen schriftlich zu bestätigen.
4.3 Mitwirkungshandlungen nimmt der Kunde auf seine Kosten vor.
4.4 Wenn der Kunde im Zusammenhang mit dem Auftrag andere Dienstleister einbezieht und beauftragt, hat dieser den HomeEase über diesen Umstand zu informieren.
5. Leistungen Dritter
Der HomeEase ist auch ohne ausdrückliche Zustimmung des Kunden berechtigt, zu Ausführung aller Leistungen Dritte zu beauftragen. Von dem HomeEase eingeschaltete Freie Mitarbeiter oder Dritte sind Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen.
6. Vergütung
6.1 Es gilt das im Angebot, Kundenbriefing oder der in der Auftragsbestätigung genannte fixierte Preis bzw. Honorar. Alle in Angeboten, Kundenbriefing oder Auftragsbestätigungen genannte Preise und die daraus resultierend zu zahlende Beträge verstehen sich zuzüglich der gesetzlich gültigen Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe.
6.2 Das Honorar des HomeEases basiert auf dem erforderlichen Zeitaufwand oder auf Festpreisbasis. Maßgeblich für das Honorar nach Zeitaufwand sind die jeweils gültigen Honorarsätze von dem HomeEase, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist. Der HomeEase ist berechtigt, die den Vereinbarungen zugrundeliegenden Honorarsätze nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) zu ändern oder zu ergänzen. Das von dem HomeEase erstellte Angebot ist ab Angebotsdatum vier Wochen gültig.
6.3 Ist von den Parteien keine Vereinbarung hinsichtlich des Honorars für eine Leistung getroffen worden, deren Erbringung der Kunde den Umständen nach nur gegen eine Honorarvergütung erwarten durfte, so hat der Kunde das für diese Leistung übliche Honorar zu entrichten. Im Zweifel gelten die von dem HomeEase für die erbrachten Leistungen verlangten Honorarsätze als üblich.
6.4 Der HomeEase ist berechtigt, den Auftragswert im Rahmen der Rechnungsstellung zu splitten. In diesem Fall sind ein zu bestimmender Anteil der Summe sofort bei Vertragsabschluss fällig. Der Rest ist bei Auftragsabschluss mit der Endrechnung fällig. Dies gilt insbesondere bei Neukunden.
6.5 Erstreckt sich die Erarbeitung der vereinbarten Leistungen über einen längeren Zeitraum, so kann der HomeEase dem Kunden Abschlagszahlungen über die bereits erbrachten Teilleistungen in Rechnung stellen. Diese Teilleistungen müssen nicht in einer für den Kunden nutzbaren Form vorliegen und können auch als reine Arbeitsgrundlage aufseiten von der HomeEase verfügbar sein.
6.6 Fremdkosten, Auslagen und Übernachtungskosten sind dem HomeEase gesondert gegen Vorlage entsprechender Belege zu vergüten. Reisekosten werden nur erhoben und in Rechnung gestellt, wenn der Anreiseweg vom Sitz von der HomeEasemehr als 25 KM beträgt. In diesem Fall wird eine angemessene Kilometerpauschale pro gefahrenen Kilometer in Ansatz gebracht. Die reine Reisezeit wird nicht berechnet.
6.7 Der HomeEase kann die Fortsetzung seiner Arbeit von der Zahlung vorgenannter Vorschüsse auf Vergütung, Abschlagszahlungen und Auslagenersatz abhängig machen.
6.8 Der HomeEase ist auch dann zur Verweigerung der Leistung nach § 321 BGB berechtigt, wenn sich die Vermögensverhältnisse des Kunden schon vor Vertragsschluss wesentlich verschlechtern und der HomeEase dies trotz sorgfältiger Prüfung erst nach Vertragsschluss erkennt (z.B. durch einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens).
6.9 Eine Beanstandung der Arbeiten von dem HomeEase berechtigt nicht zur Zurückhaltung der Vergütung, einschließlich der geforderten Abschlagszahlungen, Vorschüsse und Auslagenersatzes. Eine Aufrechnung gegen solche Forderungen von dem HomeEase ist ausgeschlossen.
6.10 Dem Kunden stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als seine Forderung rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt ist. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur ausüben, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
7. Stornierung von Aufträgen / Rücktritt vom Kaufvertrag
7.1 Bei Änderungen oder Abbruch von Aufträgen, Arbeiten und Dergleichen durch den Kunden und/oder wenn sich die Voraussetzungen für die Leistungserstellung ändert, ersetzt der Kunde der HomeEase alle dadurch anfallenden Kosten und stellt der HomeEase von jeglichen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten frei.
7.2 Im Falle der Stornierung eines Auftrages ist der Kunde verpflichtet, eine pauschale Aufwandsentschädigung auf der Basis des angestrebten Kaufpreises, entsprechend den vereinbarten Meilensteinen oder Teilleistungen gemäss nachfolgender Aufschlüsselung, sowie die vereinbarten Brutto-Zusatzkosten als Entschädigung zu zahlen:
- 7.2.1 Meilenstein / Teilleistung = 20 % des Erfolgshonorars:
- a. Meilenstein / Teilleistung = 0 % des Erfolgshonorars
- b. Meilenstein / Teilleistung = 5-19 % des Erfolgshonorars
- c. Meilenstein / Teilleistung = 20 % des Erfolgshonorars
- 7.2.2. Meilenstein / Teilleistung = 20 % des Erfolgshonorars:
- a. Meilenstein / Teilleistung = 10 % des Erfolgshonorars
- b. Meilenstein / Teilleistung = 13 % des Erfolgshonorars
- c. Meilenstein / Teilleistung = 15 % des Erfolgshonorars
- d. Meilenstein / Teilleistung = 20 % des Erfolgshonorars
- 7.2.3. Meilenstein / Teilleistung = 20 % des Erfolgshonorars
- aber immer mindestens die Einrichtungsgebühr in Höhe von 1.000,00 Euro zzgl. MwSt
7.3 Im Falle eines Misslingens der Kaufpreisfinanzierung einer Immobilie oder eines Rücktritts des Kaufvertrages aus Gründen, die außerhalb des Einfluss- und Verantwortungsbereichs von der HomeEase sind, bleibt der ungekürzte Anspruch von der HomeEase auf Zahlung des Erfolgshonorars bestehen.
7.4 Auf die Entschädigung werden Rabattierungen oder Sonderabsprachen angerechnet.
7.5 Die Stornierung eines Auftrages bedarf der Textform.
8. Geheimhaltungspflicht, Datenschutz
8.1 Der HomeEase und der Kunde behandeln Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der jeweils anderen Partei und Informationen, die sie von der jeweils anderen Partei erhalten haben und die nicht öffentlich zugänglich sind, vertraulich. Der HomeEase verpflichtet sich sowohl ihre Mitarbeiter, als auch von ihr herangezogene Dritte in gleicher Weise zu absolutem Stillschweigen zu verpflichten.
8.2 Die Vertragspartner werden die gesetzlichen Vorschriften zum Datenschutz, insbesondere die Regelungen der DSGVO und des BDSG-neu beachten und ihre Mitarbeiter entsprechend verpflichten. Dies gilt insbesondere auch in Bezug auf die Verpflichtung von mit Datenverarbeitung befasste Personen auf das Datengeheimnis (§ 53 BDSG-neu).
8.3 Sofern zur Durchführung der vertraglichen Leistungen eine Übertragung bzw. Verarbeitung von personenbezogenen Daten erfolgt, schließen die Vertragspartner eine gesonderte Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV).
9. Gewährleistung und Haftung von dem HomeEase
9.1 Der Kunde stellt den HomeEase von Ansprüchen Dritter frei, wenn der HomeEase auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden gehandelt hat, obwohl sie dem Kunden Bedenken im Hinblick auf die Zulässigkeit der Maßnahmen mitgeteilt hat.
9.2 Der HomeEase übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit weitergegebene Objektinformationen Dritter.
9.3 Auf Schadensersatz haftet der HomeEase– gleich aus welchem Rechtsgrund – bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Der Ausschluss und/oder die Begrenzung der Haftung gelten nicht für Schäden aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
9.4 Die Haftung ist ferner ausgeschlossen in Fällen höherer Gewalt außerhalb des Einfluss- und Verantwortungsbereichs des HomeEases.
9.5 Soweit die Haftung von der HomeEaseausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des HomeEases.
10. Vertragsdauer, Kündigungsfristen
10.1 Der Vertrag wird für eine unbestimmte Zeit abgeschlossen.
10.2 Der Vertrag kann von beiden Parteien ordentlich mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden.
10.3 Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von dieser Regelung unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde seine Mitwirkungspflichten nach Aufforderung wiederholt nicht nachkommt.
10.4 Jede Kündigung bedarf der Textform.
11. Abtretung
Der Kunde darf Ansprüche aus dem Vertrag nur mit der vorherigen schriftlichen Zustimmung vom HomeEase abtreten und nur, soweit die Interessen der HomeEasehierdurch nicht unzumutbar beeinträchtigt werden.
12. Informationspflicht gem. Verbraucherstreitbelegungsgesetz
Die Europäische Kommission stellt unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung (sog. OS-Plattform) bereit. der HomeEase ist zur Teilnahme an einem Streitbelegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 36 Abs. 1 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) weder bereit noch verpflichtet. Davon unberührt ist die Möglichkeit der Streitbeilegung durch eine Verbraucherschlichtungsstelle im Rahmen einer konkreten Streitigkeit bei Zustimmung beider Vertragsparteien (§ 37 VSBG).
13. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Schlussbestimmungen
13.1 Diese AGB und alle Beziehungen zwischen dem HomeEase und dem Kunden unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller internationalen und supranationalen (Vertrags-) Rechtsordnungen, insbesondere des UN-Kaufrechts.
13.2 Ist der Kunde Kaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten das für den Sitz von der HomeEase zuständige Gericht. Entsprechendes gilt, wenn der Käufer Unternehmer i.S.d. § 14 BGB ist. Der HomeEase ist jedoch in allen Fällen berechtigt, seine Ansprüche gegen den Kunden auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben.
13.3 Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeit, bleiben unberührt.
13.4 Sollte eine Regelung dieser AGB ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sein oder werden, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.